Hilfsangebote

Der Altettaler Ring unterstützt ehemalige und aktive Schüler, Lehrer, Erzieher sowie Mitarbeiter in Schule und Tagesheim. Darüber hinaus ist eine Unterstützung von zukünftigen Schülern möglich. So soll der Schulbesuch allen Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden– ungeachtet von Schulgeld und Schulnebenkosten.

Konkrete Hilfsmöglichkeiten können sein:

  • Zuschüsse zu oder Übernahme von Schulgeld, Tagesheimkosten, Klassenfahrten und weiteren Ausgaben
  • Zinslose Darlehen, insbesondere für Studierende und Auszubildende
  • Übernahme von Kosten, die von Sozialleistungen nicht gedeckt werden
  • Zuschüsse zu Alten- oder Pflegeheimkosten

Als anerkannter mildtätiger Verein ist eine Unterstützung nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 53 AO vorliegen.

Antragstellung

Wer sich mit einem Anliegen, insbesondere hinsichtlich einer Unterstützung, an den Altettaler Ring wenden möchte, kann das direkt über einen der Vorstände tun. Diese sind am schnellsten über das Kontaktformular sowie unter der E-Mail-Adresse info@altettaler.de zu erreichen. Darüber hinaus ist es jederzeit möglich, sich schriftlich an das Sekretariat des Altettaler Rings zu wenden.

Der Altettaler Ring hilft bei Vorliegen der Voraussetzungen schnell, unbürokratisch und kurzfristig – bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum, z.B. die Übernahme von Schulkosten während der gesamten Schullaufbahn.

Gut zu wissen: Eine Mitgliedschaft beim Altettaler Ring ist keine Voraussetzung für eine Unterstützung.

Beispiele

Weil der Altettaler Ring diskret hilft, kann nicht über die Menschen berichtet werden, die aktuell oder in der Vergangenheit unterstützt werden oder wurden. Deshalb wird nachfolgend exemplarisch dargestellt, wie der Altettaler Ring bereits unterstützt hat.

Schüler, deren Eltern aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder schwieriger persönlicher Lebensumstände nicht in der Lage sind, das Schulgeld, die Tagesheimkosten oder Klassenfahrten zu bezahlen, erhalten entsprechende Zuschüsse. In manchen Fällen werden die Kosten sogar vollständig übernommen.

Studierende oder Auszubildende, die von ihren Eltern nicht unterstützt werden können, erhalten zinslosese Darlehen. Die Rückzahlung richtet sich nach den Lebensumständen der Darlehensempfänger und wird bei Bedarf flexibel angepasst. Auch Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen wurden bereits unterstützt.

Altettaler, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind oder ein sehr geringes Einkommen haben, erhalten Unterstützung bei Kosten, die durch staatliche Sozialleistungen nicht gedeckt sind. Das geht von Arztrechnungen über Umzugshilfen, Zuschüssen zu wichtigen Anschaffungen bis hin zu Kosten für Alten- oder Pflegeheime.

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