Der Altettaler Ring e.V. ist ein Zusammenschluss ehemaliger Schüler des Ettaler Benediktinergymnasiums und Internats. Er hat die Aufgabe zu unterstützen, wenn ehemalige und aktive Schüler, Lehrer, Erzieher oder Mitarbeiter Hilfe brauchen.
Schul- und Schulnebenkosten können Eltern in manchen Zeiten über den Kopf wachsen, die selbstständige Finanzierung eines Studiums oder Ausbildung eine unüberwindbare Aufgabe sein und persönliche Schicksalsschläge, Krankheit oder Arbeitslosigkeit können jeden von uns treffen. In all diesen Fällen ist es gut zu wissen, dass die Ettaler Schulfamilie einspringt, um über schwere Zeiten hinwegzuhelfen.
Seit der Gründung 1955 steht die christliche Verantwortung, einander auch in Schwierigkeiten beizustehen, im Mittelpunkt. Sie ist das Fundament, auf dem Altettaler ihre Solidarität zum Ausdruck bringen. Die Arbeit des Altettaler Rings ist nicht nur finanziell: Durch Vermittlung von Hilfsangeboten, persönliche Ansprache Betroffener und nicht zuletzt in seiner Funktion als Plattform um Hilfe für Unterstützungsfälle mit Kloster, Schule und Internat gemeinsam zu koordinieren, nimmt er eine wichtige Rolle im Ettaler Netzwerk ein.
Der Altettaler Ring ist als eingetragener Verein vom Finanzamt als mildtätig anerkannt. Mitglied können neben Altettalern auch aktive Schüler und deren Eltern, Lehrer, Erzieher und auch Freude Ettals, sowie juristische Personen werden. Der Mitgliedsbeitrag ist gering und nach Lebensalter gestaffelt.
Hilfsangebote
Der Altettaler Ring unterstützt ehemalige und aktive Schüler, Lehrer, Erzieher sowie Mitarbeiter in Schule und Tagesheim. Darüber hinaus ist eine Unterstützung von zukünftigen Schülern möglich. So soll der Schulbesuch allen Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden– ungeachtet von Schulgeld und Schulnebenkosten.
Konkrete Hilfsmöglichkeiten können sein:
- Zuschüsse zu oder Übernahme von Schulgeld, Tagesheimkosten, Klassenfahrten und weiteren Ausgaben
- Zinslose Darlehen, insbesondere für Studierende und Auszubildende
- Übernahme von Kosten, die von Sozialleistungen nicht gedeckt werden
- Zuschüsse zu Alten- oder Pflegeheimkosten
Als anerkannter mildtätiger Verein ist eine Unterstützung nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 53 AO vorliegen.
Anträge
Wer sich mit einem Anliegen, insbesondere hinsichtlich einer Unterstützung, an den Altettaler Ring wenden möchte, kann das direkt über einen der Vorstände tun. Diese sind am schnellsten über das Kontaktformular sowie unter der E-Mail-Adresse info@altettaler.de zu erreichen. Darüber hinaus ist es jederzeit möglich, sich schriftlich an das Sekretariat des Altettaler Rings zu wenden.
Der Altettaler Ring hilft bei Vorliegen der Voraussetzungen schnell, unbürokratisch und kurzfristig – bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum, z.B. die Übernahme von Schulkosten während der gesamten Schullaufbahn.
Gut zu wissen: Eine Mitgliedschaft beim Altettaler Ring ist keine Voraussetzung für eine Unterstützung.
Beispiele
Weil der Altettaler Ring diskret hilft, kann nicht über die Menschen berichtet werden, die aktuell oder in der Vergangenheit unterstützt werden oder wurden. Wir können aber exemplarisch darstellen, wie der Altettaler Ring hilft:
Unterstütztung von Schülern
Schülern, deren Eltern aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder schwieriger persönlicher Lebensumstände nicht in der Lage sind, das Schulgeld, die Tagesheimkosten oder Klassenfahrten zu bezahlen, erhalten entsprechende Zuschüsse. In manchen Fällen geht das so weit, dass die Kosten vollständig übernommen werden.
Unterstützung für Studium, Aus- und Weiterbildung
Studierende oder Auszubildende, die von ihren Eltern nicht unterstützt werden können, erhalten ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung richtet sich nach den Lebensumständen der Darlehensempfänger und wird bei Bedarf flexibel angepasst. Auch Weiterbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahmen wurden bereits unterstützt.
Unterstützung in finanziellen Notlagen
Altettaler, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind oder ein sehr geringes Einkommen haben, erhalten Unterstützung bei Kosten, die durch staatliche Sozialleistungen nicht gedeckt sind. Das geht von Arztrechnungen über Umzugshilfen, Zuschüssen zu wichtigen Anschaffungen bis hin zu Kosten für Alten- oder Pflegeheime.
Mitgliedschaft
Die Unterstützung ist nur möglich dank der Beiträge und Spenden der Mitglieder. Die Mitgliedschaft steht folgenden Personengruppen offen:
- Aktive oder ehemalige Schüler sowie deren Angehörige
- Aktive oder ehemalige Lehrer
- Aktive oder ehemalige Angestellte
Beiträge und Spenden
Der Altettaler Ring ist bei seiner Hilfe auf die Mitgliedsbeiträge und Spenden seiner Mitglieder angewiesen. Die Beiträge sind nach Lebensjahr gestaffelt.
Jahresbeiträge
| bis zum 21. Lebensjahr | beitragsfrei |
| bis zum 30. Lebensjahr | 15,- Euro |
| bis zum 70. Lebensjahr | 50,- Euro |
| ab dem 70. Lebensjahr | 35,- Euro |
Alle Beiträge und Spenden sind nach § 10b EStG steuerlich abzugsfähig. Bis zu einem Betrag von 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt aus. Spendenbescheinigungen werden bei Bedarf am Anfang des Folgejahres versendet.
Engagement zeigen
Der Altettaler Ring lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Die Mitarbeit, etwa im Beirat des Altettaler Rings, bietet Gelegenheit, sich persönlich zu engagieren und anderen zu helfen. Bei den jährlichen Mitgliederversammlungen stellt der Vorstand die Arbeit des abgelaufenen Jahres vor und gibt einen Ausblick auf weitere Vorhaben. Auch hier kann jeder eine Anliegen und Ideen einbringen und die Arbeit des Vereins bereichern und voranbringen.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Personen (Vorsitzender, Schriftführer, Schatzmeister) und wird auf fünf Jahre gewählt. Im Juli 2026 wurde ein neuer Vorstand gewählt:
- Felicitas Wolz (Vorsitzende)
- Anna Calocero (Schriftführerin)
- Korbinian Ludwig (Schatzmeister)
